Hallo,
wir planen die Übernahme des SuiteCRM eines insolventen Unternehmens. Hat jemand Erfahrung, wie die rechtliche und technische Abwicklung gehen kann?
Danke für vorab eure Antworten!
Hallo,
wir planen die Übernahme des SuiteCRM eines insolventen Unternehmens. Hat jemand Erfahrung, wie die rechtliche und technische Abwicklung gehen kann?
Danke für vorab eure Antworten!
Hallo, willkommen im Forum!
Ja, habe schon einige Projekte in dieser Art durchgeführt und Abläufe sind ganz unterschiedlich.
Abhängig davon ergeben sich ganz unterschiedliche Ansätze.
Unabhängig von den 3 verschiedenen Möglichkeiten, können hier verschiedene IT Kulturen aufeinander prallen. In einigen Projekten bisher, war hier eher Politik und Kultur die Herausforderung, nicht die technische Umsetzung.
Ebenfalls unabhängig von den 3 Optionen:
Guter Draht zum bisherigen Admin. Da SuiteCRM meistens selbst gehostet ist, benötigt ihr am besten sowohl SuiteCRM Admin Zugangsdaten, als auch die Zugänge zu Web- und DB Server.
Das macht sowohl Umzug als auch Datenmigration einfacher.
In einen Projekt hatten wir keinen Admin-Zugang und ich musste die Datenmigration aus Berichten heraus durchführen. Funktioniert auch, aber besser ist es immer mit Admin-Rechten (auf Software & Server-Seite).
Rechtlich (das soll keine Rechtsberatung sein) ist es meist etwas “schwammig”.
Zuvor waren evtl. Anwälte involviert, die zu einer technischen Umsetzung in einer gewissen Weise geraten haben. Jetzt sind evtl. andere Anwälte mit anderen Ansichten involviert.
DSGVO / DSFA Strukturen und Prozesse werden normalerweise definiert anhand von AGB, Einschätzungen der Anwälte, etc…
Dann werden sie entsprechend umgesetzt.
Im Idealfall gibt es eine Dokumentation im übernommenem Unternehmen und ihr könnt eure aktuellen Anwälte “überreden”, Bestandsstruktur und Prozesse zu übernehmen.
Falls das nicht klappt, müssen Struktur und Prozesse angepasst werden. Danach könnt ihr Daten, am besten über Migrationsskripte (oder Im- und Exporte), in die Zielstrukturen überführen.
Bei einer Insolvenz liegt eventuell ein Sonderfall vor - je nachdem wie die rechtlichen Details, AGB und Kundenkommunikation aussieht. Das werden euch sicher die beratenden Anwälte erklären.